Frage von Melinda H. • 02.08.2022

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Ich bin mir sicher, dass bei höherer Impfbereitschaft auch die Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen schneller hätte erfolgen können.
Das Infektionsschutzgesetz macht für Personen, die „aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, eine Ausnahme von der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Letztlich geht es darum eine Waage zwischen dem Gesundheitsschutz und den freiheitlichen Grundrechten zu halten. Diese Waage sehe ich austariert.
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