Antwort 05.10.2022 von Hermann Grupe FDP
Verkehr pauschal und ohne sachlichen Grund zu verlangsamen ist für mich auch kein erstrebenswertes Ziel.
Verkehr pauschal und ohne sachlichen Grund zu verlangsamen ist für mich auch kein erstrebenswertes Ziel.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss auf die jeweilige Situation vor Ort abgestimmt sein und sollte für den Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar sein.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss dabei immer auf die örtliche Situation angepasst sein.
Infrastruktur benötigt Geld, sowohl für den Bau oder Ausbau, aber auch für den Betrieb und den Erhalt. Wir werden daher ausreichende Mittel in Höhe von jährlich mindestens 130 Millionen Euro für den Substanzerhalt zur Verfügung stellen.
mit dem Finanzierungstopf kommunaler Straßenbau 75 Mio. Euro können auch Radwege etc. von Kommunen finanziert werden.