(...) Sehr geehrter Herr Frei, Mit dem Bundesimmisionsschutzgesetz wird geregelt, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit insbesondere Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen, also Euro 4- und Euro 5- Fahrzeuge, die weniger als 270 Milligramm NOx pro Kilometer ausstoßen, sowie EURO 6-Fahrzeuge von Verkehrsverboten ausgenommen sind. Damit wird die erforderliche Rechtssicherheit auch für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen. (...)
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(...) Wie Sie richtig erwähnen, sind einige Dieselfahrzeuge mit geringem Stickoxid-Ausstoß von Verkehrsverboten nicht betroffen. Das am 14.03 vom Bundestag beschlossene Gesetz besagt, dass emissionsarme Diesel-PKWs mit den Abgasnormen Euro 4 und 5 von Verkehrsverboten ausgenommen werden, wenn sie im Fahrbetrieb geringere Stickoxidemissionen als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen. (...)
(...) Die Politik kann Anreize setzen, beispielweise durch steuerliche Vergünstigungen bestimmter umweltfreundlicher Modelle, damit Bürgerinnen und Bürger sich beim Autokauf für ein "kleineres" bzw. "umweltfreundlicheres" Fahrzeug oder ein Elektrofahrzeug entscheiden. (...)
(...) An der Organisation des letzten Bundesparteitages in Hamburg war ich nicht beteiligt und auch nicht als Delegierter, sondern nur als Besucher vor Ort. (...) Die Organisation des Bundesparteitages erfolgt durch unsere CDU-Bundesgeschäftsstelle in Berlin, an die Sie (und natürlich auch Ihr Bekannter) sich gerne unter diesem Link wenden können: https://www.cdu.de/kontakt. (...)