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Um den Radverkehr sicherer zu machen, hat der Bund zwei Möglichkeiten: den Ausbau der Infrastruktur und eine Veränderung der Verkehrsgesetzgebung.
Ein Teil der Fahrradverkehrsführung soll sich bald verbessern.
Eine JobBike-Förderung würde bei Tarifbeschäftigten mit einer Reduktion des Bruttogehalts einhergehen, da der entsprechende Eigenanteil vom Land einbehalten werden würde.
Dass in Fahrradstraßen kein Tempolimit gilt, ist nicht zutreffend. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit – einschließlich für Radfahrer*innen – ist 30 km/h
Ich stehe dafür, dass zwischen den Verkehrsangeboten gewählt werden kann und die verschiedenen Mobilitätsangebote gut aufeinander abgestimmt sind.