Antwort 18.09.2025 von Natalie Pawlik SPD
Frau Brosius-Gersdorf hat ihre Kandidatur zurückgezogen. Das bedauere ich sehr, gleichzeitig habe ich aber auch großen Respekt vor dieser Entscheidung.
Frau Brosius-Gersdorf hat ihre Kandidatur zurückgezogen. Das bedauere ich sehr, gleichzeitig habe ich aber auch großen Respekt vor dieser Entscheidung.
Aus meiner Sicht hat sie ihre fachlichen Einschätzung stets schlüssig dargelegt, deshalb finde ich den Umgang mit ihr beschämend.
Auch für die geheimen (!) Wahlen von Richtern am Bundesverfassungsgerichts gilt Artikel 38(1) Grundgesetz: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen