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Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten unabhängig vom Grund, der zum Bezug von Arbeitslosengeld geführt hat, nicht als Grundrentenzeiten, weil mit der Grundrente insbesondere die langjährig verpflichtende Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung aus unterdurchschnittlichem Einkommen anerkannt werden soll

In meiner vorigen Antwort habe ich die aktuelle Regelung der Altersentschädigung der Abgeordneten erklärt, weil die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, das System, das sie als Steuerzahler schließlich finanzieren, zu kennen. Ich habe nicht gesagt, dass ich die Regelung richtig finde.


Diese Maßnahme würde zu einem deutlichen Anstieg des Rentenbeitragssatzes führen – von aktuell 21,3 Prozent auf voraussichtlich 22,6 Prozent bis 2040. Diese Leistungsausweitung der Rente geht zulasten der Erwerbstätigen und Arbeitgeber.