Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
94 %
83 / 88 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Björn B. •

Stimmen Sie der automatischen Kopplung des Rentenalters zu Ja oder Nein?

Sehr geehrte Frau Machelet,

die schrittweise Koppelung des Renteneintrittsalters an die statistische Lebenserwartung ist ein Kernbestandteil der aktuellen Rentenreform in Deutschland. Empfehlungen der Expertenkommission sehen vor, dass das Rentenalter ab dem Jahr 2032 regelmäßig nach oben angepasst wird

Die Kritik an der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung entzündet sich vor allem an sozialer Ungerechtigkeit und gesundheitlichen Belastungen. Da die Lebenserwartung in der Bevölkerung ungleich steigt, droht Geringverdienern und körperlich Arbeitenden eine faktische Rentenkürzung, während Akademiker länger von der Rente profitieren.

Welche Haltung haben Sie dazu?

Stimmen Sie der Kopplung zu oder nicht?

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

 

Deutschland steht vor einem tiefgreifenden demografischen Wandel. Mit rund 83,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern leben heute so viele Menschen in Deutschland wie nie zuvor. Gleichzeitig sind die Geburtenraten seit Mitte der 1970er Jahre niedrig, während die Lebenserwartung langfristig gestiegen ist. Heute sind mehr als 23 Prozent der Bevölkerung 65 Jahre oder älter – 1990 waren es noch weniger als 15 Prozent. Zwar hat Zuwanderung den Bevölkerungsrückgang bislang verhindert, dennoch stehen künftig weniger Beitragszahlende einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehenden gegenüber. Daraus ergibt sich ein gewisser Reformbedarf.

 

Richtig ist auch: Die Lebenserwartung steigt nach den pandemiebedingten Rückgängen wieder an und hat inzwischen neue Höchststände erreicht. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass sich der langfristige Anstieg seit Ende der 2000er Jahre deutlich verlangsamt hat. Während die Lebenserwartung früher jedes Jahr spürbar zunahm, sind die Zuwächse heute wesentlich geringer und keineswegs selbstverständlich. Ob und wie stark die Lebenserwartung künftig weiter steigt, lässt sich daher nicht mit Sicherheit vorhersagen.

 

Deshalb halte ich den gefundenen Weg, der dem Bundestag für die Rentenreform vorgeschlagen werden soll, für einen Kompromiss mit Augenmaß. Die Regelaltersgrenze soll moderat angehoben werden, indem die zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufgeteilt wird. In der Praxis bedeutet das Folgendes: Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würde die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Die Regelaltersgrenze mit 70 würde danach erst im Jahr 2092 erreicht. Dies soll nur gelten, wenn die Lebenserwartung tatsächlich steigt, die Menschen also länger gesund leben. Der Bundestag oder ein unabhängiges Gremium (z.B. Sozialbeirat) soll regelmäßig überprüfen, ob die Grundannahmen über die Lebenserwartung tatsächlich zutreffen.

 

Eine solche Regel orientiert sich an Durchschnittswerten und berücksichtigt nicht ausreichend, dass die Lebenserwartung und insbesondere die gesunden Lebensjahre sehr ungleich verteilt sind. Menschen mit körperlich belastenden Berufen oder geringeren Einkommen haben häufig eine geringere Lebenserwartung und können oftmals nicht bis ins hohe Alter gesund arbeiten. Für sie würde eine automatische Anhebung der Regelaltersgrenze einer faktischen Rentenkürzung gleichkommen, während Menschen mit längerer Lebenserwartung deutlich länger von ihrer Rente profitieren können. Deshalb ist geplant, solchen Menschen, die durch ihre Arbeit stark belastet werden, früher abschlagsfrei in Rente gehen können und sie so nicht indirekt ihre Renten durch eine längere Arbeitszeit gekürzt bekommen. Der abschlagsfreie Renteneintritt in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren soll zwar abgeschafft werden. An ihre Stelle wollen wir jedoch eine Sonderregelung für diejenigen schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie sollen nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern früher in Rente gehen können. Dies ist nur fair. Denn bei der Anhebung der Altersgrenzen ist es wichtig, dass auch diejenigen im Blick behalten werden, die nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Flankierend soll die Rehabilitation in Deutschland durch passende Maßnahmen gezielt gestärkt werden, um Gesundheit und Teilhabe zu sichern. Für uns als SPD gilt: Wer nicht mehr kann, kann früher gehen.

 

Den demografischen Wandel müssen wir gestalten – aber nicht allein über ein höheres Renteneintrittsalter. Dazu gehören eine höhere Erwerbsbeteiligung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, qualifizierte Zuwanderung, Investitionen in Produktivität und Innovation sowie gute Arbeitsbedingungen, damit Menschen möglichst gesund bis zur Rente arbeiten können. Wer freiwillig länger arbeiten möchte, soll dies selbstverständlich tun können und dafür Anreize erhalten. Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, sind bereits heute durch die Aktivrente monatlich bis zu 2.000 Euro (24.000 Euro jährlich) steuerfrei.

 

Abschließend möchte ich sagen, dass die geplante Rentenreform ein komplexes Gesetzeswerk wird. Als Parlamentarierin habe ich deshalb lieber einen Gesetzentwurf vor mir, mit dem ich im Bundestag arbeiten kann, als ein bloßes Paket vorgeschlagener Maßnahmen, dass noch nicht in Gesetzesform gegossen ist. Erfahrungsgemäß wird dann einerseits vieles noch einmal auf Praxistauglichkeit hin geprüft und zudem erscheint dann auch manche Kampagne in einem anderen Licht, die die Menschen verunsichert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

Was möchten Sie wissen von:
Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD

Weitere Fragen an Tanja Machalet