Stimmen Sie der automatischen Kopplung des Rentenalters zu Ja oder Nein?
Sehr geehrte Frau Nasr,
Die schrittweise Koppelung des Renteneintrittsalters an die statistische Lebenserwartung ist ein Kernbestandteil der aktuellen Rentenreform in Deutschland. Empfehlungen der Expertenkommission sehen vor, dass das Rentenalter ab dem Jahr 2032 regelmäßig nach oben angepasst wird
Die Kritik an der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung entzündet sich vor allem an sozialer Ungerechtigkeit und gesundheitlichen Belastungen. Da die Lebenserwartung in der Bevölkerung ungleich steigt, droht Geringverdienern und körperlich Arbeitenden eine faktische Rentenkürzung, während Akademiker länger von der Rente profitieren.
Welche Haltung haben Sie dazu?
Stimmen Sie der Kopplung zu oder nicht?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die demografische Alterung stellt die Alterssicherung in Deutschland vor tiefgreifende Herausforderungen. Dieser demografische Wandel lässt sich allenfalls gestalten, aber nicht durch Reformen aus der Welt schaffen. Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Alterssicherung einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehenden. Für ein umlagefinanziertes System ist das eine große Herausforderung, der wir uns jetzt stellen müssen. Wir müssen unser Rentensystem reformieren, um auch zukünftigen Generationen eine verlässliche Alterssicherung zu ermöglichen.
Dazu tagte seit einem halben Jahr die Alterssicherungskommission, bestehend aus 10 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und drei Bundestagsabgeordnete aus den Regierungsfraktionen. Die Deutsche Rentenversicherung nahm zudem als beratende Sachverständige ohne Stimmrecht an allen Sitzungen teil.
Das Rentensystem muss umfassend reformiert werden, da sonst höhere Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau die Folge wären.
Die Alterssicherungskommission hat einen Vorschlag zur Fortschreibung der Altersgrenzen gemacht. Nach Abschluss der laufenden Anhebung der Altersgrenzen soll das Renteneintrittsalter moderat angehoben und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden.
Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erwerbszeit und Rentenbezug sicherzustellen, wird empfohlen, die zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufzuteilen. In der Praxis bedeutet das Folgendes: Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, wären die Altersgrenzen ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre, um ein halbes Jahr anzupassen.
Die „Rente ab 63“ (aktuell bei 64,5 Lebensjahren) soll daher künftig entfallen. Dafür soll eine neue Regelung für langjährig Versicherte erarbeitet werden, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie sollen nicht mehr auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern können früher in Rente gehen – eine sogenannte Schutzrente.
Die ASK hat ihre Reformpläne vorgelegt. Diese werden in den nächsten Wochen in Gesetzesentwürfe gegossen und dann ins Parlamentarische Verfahren eingepflegt. Die Gesetzentwürfe werden wir sehr genau prüfen und diskutieren.
Mir ist es wichtig, dass Menschen, die ihr ganzen Leben hart gearbeitet haben, eine auskömmliche Rente haben - dazu gehört für mich auch, dass sie körperlich noch in der Lage sind, in ihren wohlverdienten Ruhestand zu genießen.
Klar ist aber auch, dass wir unser Rentensystem reformieren und an die aktuelle Lebensleistungen und - erwartungen anpassen müssen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich ohne konkrete Gesetzesvorlagen keine Aussagen über mein Stimmverhalten geben kann.
Mit den besten Wünschen,
Ihre Rasha Nasr

