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(...) Weder das Bundesverfassungsgericht, noch der Europäische Gerichtshof haben in denen von Ihnen angeführten Urteilen die Vorratsdatenspeicherung per se verboten. Es wurde vielmehr darauf hingewiesen, dass die konkreten gesetzlichen Ausgestaltungen den europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen müssen. (...)
(...) die sogenannten Reichsbürger sind kein harmloser Spuk und dürfen nicht unterschätzt werden. Der Verfassungsschutz sollte diese Szene genau beobachten. (...)
Sehr geehrte Frau Dietrich, sehr geehrter Herr Dietrich,
(...) 56 Personenvorschläge konnte die SPD insgesamt machen. Das heißt, dass zu den 21 Persönlichkeiten, dann noch der Landesvorstand und der Fraktionsvorstand sowie zwölf "einfache" Landtagsabgeordnete dazukommen. (...)