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Matthias Zimmer
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Frage von Andre L. •

Frage an Matthias Zimmer von Andre L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank, dass Sie sich Zeit für eine Antwort genommen haben. Erlauben Sie mir bitte, zu Ihrer Antwort weitere Fragen zu stellen.
Zu einigen verbalen Entgleisungen teile ich Ihre Meinung!

Die Aussagen von Herrn Frohnmeier sind mir so nicht bekannt. Auf Facebook hatte ich gelesen, dass er im übertragenen Sinne behauptete, Frau Roth habe mitvergewaltigt, dies als Retourkutsche auf ihre sinngem. Behauptung, für den Angriff auf Frau Reker sei insgeheim die AfD verantwortlich.
Der verbale Angriff ist kein Privileg der politischen Linken. Wer jeden als Nazi tituliert der nicht links ist, muss berechtigt mit verbalen Gegenwind rechnen. Ich halte dieses stetige Umherwerfen mit der Bezeichnung "Nazi" für eine unverantwortliche Verharmlosung von Naziverbrechern. In der Politik linker Parteien hat sich derartige Rabulistik leider etabliert.

In §9 UZwG ist der Schusswaffengebrauch im Grenzdienst festgelegt.
Meine Frage dazu, sind Sie der Meinung, dass Frau Petry tatsächlich Personen an der Grenze erschießen lassen wollte oder hat sie lediglich auf die o.g. Rechtsvorschrift aufmerksam gemacht?

Punkt 9.1.1. im Grundsatzprogramm der AfD unterscheidet zwischen unerlaubter Einreise und tatsächlich verfolgten Menschen.
Sie, wie viele andere Politiker, benutzen jedoch den Begriff "Flüchtlinge" für alle Personen die nach Deutschland einwandern.
Halten Sie eine Unterscheidung zwischen unerlaubt eingereisten sowie tatsächlich gefährdeten Menschen für überflüssig?

Was verstehen Sie unter dem Begriff Flüchtlinge?
Würden Sie meine Einschätzung teilen, dass ein Großteil der Personen, die Sie als Flüchtlinge bezeichnen, nicht unter Art. 16a GG fallen?
Ich selbst halte Art.16a GG für unverhandelbar, allerdings nur für Berechtigte.

Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass viele der Personen die Sie Flüchtlinge nennen, ihre Dokumente vor dem Grenzübertritt entsorgt haben, um ihre Identität zu verschleiern?

Vielen Dank für Ihre Mühe und frohe Weihnachten!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Luetegen,

ich bin auch kein großer Freund von Rabulistik; zumindest im politischen Bereich kann man damit einigen Flurschaden anrichten. Deswegen glaube ich auch, dass wir darauf achten sollten, was wir sagen und wie wir es sagen. Es kann immer mal Ausrutscher geben; aber wer permanent ausrutscht, dem unterstelle ich böse Absicht -- oder Unfähigkeit. Beides keine guten Voraussetzungen, um in der Politik tätig zu sein. Zu Frau Petry müssen Sie sie schon selbst fragen -- und auch Frau Storch. Natürlich steht in den bestehenden Gesetzen etwas zum Schusswaffengebrauch an den Grenzen. Aber Schusswaffen gegen nicht bewaffnete Frauen und Kinder einzusetzen geht gar nicht; es gibt kein Gebot der Verhältnismäßigkeit, dass dies rechtfertigt.

Die ganze Kasuistik von unerlaubt Einreisenden und Flüchtlingen halte ich für nicht zielführend. Zunächst einmal: Bei einem funktionierenden Grenzregime in Europa hätten wir das Problem nicht oder zumindest nicht in dem Ausmaß. Wir wickeln in Deutschland über den Artikel 16 GG nicht nur Asylberechtigte im engeren Sinn ab, sondern auch Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Dort findet sich in Art. 1 auch eine Legaldefinition des Begriffs "Flüchtling", die für die bundesdeutsche Rechtspraxis verbindlich ist. Daraus wird deutlich: Nicht jeder Zuwanderer ist ein Flüchtling. Und, last not least: Ich persönlich habe ein Problem damit, dass ein Flüchtling angeblich keine Papiere bei sich hat, aber ein Handy. Da werde ich bösgläubig und bin sehr dafür, die Durchsuchung der Handys nach identitätsfeststellenden Hinweisen stärker zu erleichtern.

Ihnen ein gutes neues Jahr,
Ihr
Matthias Zimmer