Antwort 16.09.2021 von Monika Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf beide Fragen kann ich mit Ja antworten.
auf beide Fragen kann ich mit Ja antworten.
Vergesellschaftung ist ein Möglichkeit des Staates zur sozialen Umgestaltung der Gesellschaft und im Grundgesetz so auch vorgesehen. Das Problem ist hierbei die Entschädigungssumme die an den ursprünglichen Eigentümer zu zahlen ist.
Der Senat muss einen Weg finden, mit dem Volksentscheid umzugehen.