Antwort ausstehend von Mariana Harder-Kühnel AfD
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Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich hier nicht darüber spekulieren möchte, wie evtl. das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden.
Der von Ihnen angesprochene Bürger hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiter in der Bundesrepublik Deutschland und kann daher Sozialleistungen in Deutschland wie Bürgergeld beantragen.