Frage von Björn H. • 16.05.2024

Antwort von Beatrix von Storch AfD • 27.05.2024
Die Drohung mit einem Parteiverbot ist ein Armutszeugnis für die politische Kultur.
Die Drohung mit einem Parteiverbot ist ein Armutszeugnis für die politische Kultur.
Ich habe mir bei der Beantwortung der Frage Mühe gegeben, bitte lesen Sie die ausführliche Antwort.
Der Verfassungsschutz ist als staatliches Organ immer an Recht und Gesetz gebunden. Welche Partei, welche Institution oder welche Personen beobachtet werden, obliegt allein der Behörde nach den gesetzten Maßstäben der wehrhaften Demokratie: Gefahren des politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten sollen aufgeklärt werden.
Wir können gerne telefonieren und besprechen, wie Sie sich einbringen können