
Durch gesetzliche IT-Sicherheitsstandards und voreingestellten Datenschutz stellen wir sicher, dass Menschen die Kontrolle über ihre Daten und Geräte behalten.
Durch gesetzliche IT-Sicherheitsstandards und voreingestellten Datenschutz stellen wir sicher, dass Menschen die Kontrolle über ihre Daten und Geräte behalten.
Ein abruptes gesetzliches Verbot jeglicher Cookies wäre hingegen derzeit kontraproduktiv. Denn Cookies werden heutzutage nicht nur zum Tracking der Nutzer verwendet, sondern auch für Funktionen, die vom Nutzer durchaus erwünscht sind.
ihre Frage kann ich recht kurz beantworten. Ich stimme mit Ihnen überein.
Das TTDSG stellt klar, dass das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt ist
Digitalisierung muss Freiheit, gesellschaftliche Teilhabe und ökologisch-soziale Innovationen ermöglichen. Es braucht einen Glasfaseranschluss in jedem Haus.
Ich lehne die Vorratsdatenspeicherung aus grundsätzlichen Erwägungen ab und habe mich auch innerhalb der SPD dagegen engagiert, leider nicht mit umfassenden Erfolg, allerdings hoffe ich zu einem Abschwächen der Regelung beigetragen zu haben.