(...) Das war auch aus dem von Ihnen beschriebenen Grund richtig. Widersprechen können Sie durch einen Organspendeausweis, auf dem Sie der Organspende widersprechen. Diesen sollten Sie mit sich führen und ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung informieren. (...)
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(...) In diesem Sinne sprechen wir uns für eine "Vertrauenslösung" und nicht für die angestrebte "Widerspruchslösung" aus. Das System zur Gewinnung von Spenderorganen ist für die Bürger undurchsichtig gestaltet und besteht auf einer bloßen Legaldefinition des Hirntodes als Todesfeststellung des Menschen. (...)
(...) Ich kann Ihnen jedoch sagen, dass wir als AfD - als einzige Fraktion im Bundestag - das Gesetz von Herrn Spahn abgelehnt haben (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw03-de-transplantationsgesetz-584392). Wir setzen auf Freiwilligkeit und nicht staatlichen Zwang im Hinblick auf die zutiefst persönliche Entscheidung, ob man seine Organe spenden möchte - oder nicht. (...)
(...) Jeder Mensch wäre damit potentiell Organspender, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen. In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es zu diesem Vorschlag keine einheitliche Position, weil sie eine höchstpersönliche ist. (...)
(...) Diesen Standpunkt teile ich uneingeschränkt. Die Möglichkeit, zu Lebzeiten jederzeit einer Organspende zu widersprechen, trägt dem Persönlichkeitsrecht ausreichend und umfassend Rechnung. (...)
(...) Die von einer Gruppe von Abgeordneten um Jens Spahn, Prof. Karl Lauterbach und anderen vorgeschlagene doppelte Widerspruchslösung bedeutet keine Pflicht zur Organspende. (...)