Die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer insbesondere auf Heiz- und Kraftstoffe müssen bis mindestens Ende 2023 runter. Es sollte etwa die Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel abgesenkt werden und es braucht schnellstmöglich eine Deckelung des Gaspreises. So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo sie hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.
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In beiden Fällen erhalten also auch Hausfrauen bzw. Hausmänner eine Entlastung durch die Maßnahmenpakete der Bundesregierung, sei es direkt oder indirekt. Weitere Maßnahmen wie die Wohngeldreform greifen zusätzlich zu den weitreichenden Entlastungen, die wir bereits angestoßen haben.
Das "Wir lassen niemanden allein" gilt weiterhin, niemand darf unter den aktuellen Umständen besonders leiden. Deswegen haben wir als Ampel-Koalition im letzten beschlossenen Entlastungspaket auch festgelegt, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepauschale erhalten werden.
Ob diese Verwaltungspraxis dem Unionsrecht standhält, wird sich zeigen müssen, schließlich gibt es hinreichend Rechtsprechung des EuGH in anderen Fällen, in denen beschränkt Steuerpflichtige auch andere soziale Vergünstigungen in Deutschland erhalten müssen, weil sie nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig werden
Berechtigt sind damit also auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Aufstockung durch die Grundsicherung erhalten