Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat deshalb eine wegweisende Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts auf den Weg gebracht. Der Regierungsentwurf ist auf der Website des BMJ zu finden:
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Antwort 26.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Antwort 27.09.2023 von Rolf Mützenich SPD
Eine Reform ist fest im Koalitionsvertrag vereinbart und wir werden uns dabei vom Grundsatz des Kindeswohls leiten lassen
Antwort 18.08.2023 von Christina-Johanne Schröder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Vorschlag gilt natürlich für alle Menschen, die sich freiwillig entscheiden ihr größeres Eigentum zu vermieten und aufgrund veränderter Lebensumstände in eine kleinere Wohnung ziehen möchten.
Antwort 15.08.2023 von Marco Buschmann FDP
Die Reform des Unterhaltsrecht gehen wir Schritt für Schritt an.
Antwort 15.08.2023 von Marco Buschmann FDP
Die Reform des Unterhaltsrecht gehen wir Schritt für Schritt an.