Antwort 21.03.2023 von Heike Hofmann SPD
Gerade bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten ist die Anwendung von Quellen-TKÜ unter den Voraussetzungen des Art. 10 des Grundgesetzes ...
Gerade bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten ist die Anwendung von Quellen-TKÜ unter den Voraussetzungen des Art. 10 des Grundgesetzes ...
Wir stehen vor der dringenden Aufgabe, Sicherheit und Wohlbefinden insbesondere der jüngsten Generation – der Kinder und Jugendlichen – im digitalen Raum zu gewährleisten.

Sehr geehrter Herr K.,
Im Verordnungsentwurf der EU-Kommission geht es nicht um eine flächendeckende Chatkontrolle, bei der die Behörden Bürger Europas überwachen und abhören.
Wir von der Union begrüßen die von der Verordnung verfolgte Zielrichtung. Der sexuelle Missbrauch von Kindern muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpft werden.