(...) letztlich geht es nicht nur um die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken, sondern um ein schlüssiges Energiekonzept. Genau weil ein solches Konzept vorlag, in das in der Tat die Verlängerung der Laufzeiten eingebettet war, um den Übergang kostenseitig sozialverträglich zu gestalten, habe ich dem auch zugestimmt. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Als stv. Kreisvorsitzende der SPD Emmendingen habe ich mit dem gesamten Vorstand vor Jahren einen Parteitagsbeschluss herbeigeführt, wo wir uns als erste Partei klar hinter Baden 21 gestellt haben. Auch auf Landesebene habe ich mich immer dafür eingesetzt und auch mitgeholfen, dass diese Haltung auch in unserem Regierungsprogramm klar zu finden ist. (...)
(...) Das Atomgesetz enthält für die Kompensation von Drittschäden, die durch ein nukleares Ereignis verursacht werden, verbindliche Regelungen. Gemäß dem Pariser Atomhaftungsübereinkommen in Verbindung mit §§ 25 ff. (...)
(...) Die hypothetischen Kosten des Risikos von Kernkraftwerksunfällen mit Kernschmelze in Deutschland wurden von unterschiedlichen Autoren berechnet. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft wurde 1992 in der Prognos-Schriftenreihe eine Studie zur „Identifizierung, Monetarisierung und Internalisierung externer Kosten der Energieversorgung“ veröffentlicht, die unter anderem auch eine beispielhafte Abschätzung der Schäden durch einen sogenannten Super-Gau enthielt. (...)
(...) Die Haftungsfrage ist eine der Probleme, die bei der Einführung und Etablierung der Atomenergie in Deutschland ähnlich wie die Frage der Entsorgung keine ausreichende Beachtung bekommen hat. Zwar ist die Haftung geregelt, aber wie Sie zu Recht erwähnen, auf einem geradezu lächerlichen Niveau. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass die Haftungsregelungen für Atomkraftwerke in Deutschland völlig unzureichend sind. Müssten die AKW-Betreiber die Risiken, inklusive eines „Super-Gaus“, versichern, wäre Atomstrom unbezahlbar. (...)