Antwort 21.03.2011 von Thomas Rachel CDU
Sehr geehrte Frau Weinhold,
Sehr geehrte Frau Weinhold,


(...) Sollte es dennoch Eltern geben die auf freies Lernen bestehen, so dürfen diese nicht kriminalisiert werden. Um solchen Ausnahmen zuzulassen, bedarf es aber regelmäßiger Betreuung der Kinder, um deren Wohlergehen sicherzustellen. (...)

(...) Die öffentlichen Schulen sollen die heranwachsenden Kinder auf das Leben in der jeweiligen Gesellschaft vorbereiten. Ein Schulzwang deutet auf eine Diktatur hin, in der alle Menschen nach deren Ideologie ausgerichtet werden sollen. In einer freiheitlichen Demokratie sind deshalb Zwangsmaßnahmen ein Anachronismus. (...)
