Antwort 13.04.2022 von Paul Ziemiak CDU
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.
Ich halte es für richtig, dass die Politik auf Bundesebene entschlossen gehandelt hat, um die Impfquote zu erhöhen. In Berlin setzen wir auf umfassende Aufklärung und niederschwellige Angebote, um möglichst viele Menschen zu erreichen und künftige Gesundheitskrisen besser bewältigen zu können.
Eine Impfpflicht ist für mich der falsche Weg
Ich habe gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Corona-Virus gestimmt
Die Gesetzentwürfe zu einer Impfpflicht haben mich nicht überzeugt. Impfen bleibt aber nötig und sinnvoll.