
Sofern Sie die für die Aktivrente vorgesehene Altersgrenze überschritten haben, sollten Sie die Möglichkeit erhalten, in den Genuss der Aktivrente zu kommen.
Sofern Sie die für die Aktivrente vorgesehene Altersgrenze überschritten haben, sollten Sie die Möglichkeit erhalten, in den Genuss der Aktivrente zu kommen.
Ein Minijob ist heute und in Zukunft nicht steuerfrei, da der Arbeitgeber ihn pauschal versteuern muss. Für Sie als Arbeitnehmerin dürfte ein solcher aber problemlos neben dem steuerbegünstigten Einkommen als „Aktivrentnerin“ treten können.
Einen echten Nachteil haben vor allem diejenigen Menschen, die schon heute deutlich über dieser Altersgrenze liegen und deshalb oder aus anderen Gründen nicht länger arbeiten könnten oder konnten.
Auch ein potenzieller Schichtarbeiter bei Bosch kann nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze von der Aktivrente profitieren, so wie jeder künftige Aktivrentner vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze voll versteuert wurde.