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Matthias Miersch
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Frage von Werner B. •

Finden Sie die Aktivrente gerecht – Eine steuerfreie Rente , die viele Rentner ausschließt und Beamten einbezieht, zudem unter dem Gesichtspunkt, dass Pensionen jährlich stärker steigen als Rente?

Unstreitig dürfte sein, dass eine riesige Gerechtigkeitslücke zwischen Rente und Pension klafft.

Die Besserstellung von Beamten ist offensichtlich.

Die These, dass Beamte im Berufsleben weniger verdienen würden als Arbeitnehmer trifft längst nicht mehr zu.

Beamte müssen nicht in eine Kasse für ihre Pension einzahlen. Die Beiträge für Beamte in die private Krankenversicherung fallen jahrzehntelang deutlich niedriger aus als gesetzliche Beiträge und für die Pflegeversicherung zahlen Beamte nur den hälftigen Beitragssatz, Rentner den vollen Satz.

Nach 5 Jahren haben Beamte einen Anspruch auf eine Mindestpension; nach 40 Jahren bekommen sie 71,75 Prozent ihrer Bezüge, Arbeitnehmer nach 45 Jahren 48 Prozent. Die durchschnittlichen Netto-Pensionen sind annähernd dreimal höher als die durchschnittliche Netto-Rente. Die Versorgungslast von Beamten liegt über der der Rentner. Die Bevorteilung bleibt und ändert sich auch nicht, wenn Beamte als Angestellte in der Privatwirtschaft tätig werden

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich nachfolgend gern eingehe.

Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Daraus folgen Pflichten, die über die Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinausgehen: die Verpflichtung auf das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung, eine gesteigerte Loyalitäts‑, Neutralitäts‑ und Mäßigungspflicht, das Streikverbot, besondere Versetzbarkeit und Mobilität sowie ein eigenständiges Disziplinar- und Dienstunfallrecht. Spiegelbildlich erwachsen aus diesem besonderen Verhältnis auch Pflichten des Staates: die Fürsorge- und Alimentationspflicht. Sie umfasst u.a. die amtsangemessene Besoldung, eine verlässliche Absicherung bei Krankheit und eine lebenslange, amtsangemessene Versorgung im Ruhestand einschließlich Hinterbliebenenversorgung.
Zu Ihrem Hinweis auf die Bezahlung: Eine pauschale Verneinung dessen, dass Beamtinnen und Beamte während ihres Berufslebens weniger verdienten kann ich so nicht zustimmen. Die Einkommenslagen unterscheiden sich je nach Laufbahn, Besoldungsgruppe, Bundesland und Tätigkeitsfeld deutlich. Auch Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten weichen von denen in der Privatwirtschaft deutlich ab. Natürlich ist die Bezahlung von Beamten in manchen Bereichen durchaus gut z.B. der Lehrerberuf erfordert gleichsam aber auch zusätzlich zum Masterabschluss auch noch das Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes (Referendariat) als zusätzlichen Teil der Berufsausbildung.
Nichtsdestotrotz wird der Unterschied zwischen DRV-Renten und Pensionen seit langem diskutiert und die SPD befürwortet eine perspektivische Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbstätigen, auch für Beamte und Politiker. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dies zwischen den Koalitionspartnern hoch umstritten ist. 

Mit dem Rentenpaket hat die Bundesregierung im letzten Jahr das Rentenniveau bis 2031 stabilisiert, Betriebsrenten gestärkt, die Aktivrente eingeführt und die Mütterrente vollendet. Weiterhin hat das Kabinett Eckpunkte zur Reform der privaten Altersvorsorge, sowie einer Frühstart-Rente beschlossen. 

Außerdem haben wir nun eine Expertenkommission aus Wissenschaft und Politik eingesetzt, die sich nun mit unterschiedlichen Reformansätzen auseinandersetzen wird, etwas zum Renteneintrittsalter, zur Rentenentwicklung und eben auch zur Einbeziehung weiterer Gruppen und Einkommensarten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Kommission wird im zweiten Quartal diesen Jahres Ergebnisse liefern, die wir dann im Bundestag final diskutieren werden.


Sehr geehrter Herr B., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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