
Die derzeitige Regelung möchte das Selbstbestimmungsrechts der Frauen und das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes in den Ausgleich bringen.
Die derzeitige Regelung möchte das Selbstbestimmungsrechts der Frauen und das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes in den Ausgleich bringen.
Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.
Die AfD steht eindeutig für den Schutz des ungeborenen Lebens und die größtmögliche Unterstützung werdender Mütter, gerade wenn sie in Schwierigkeiten sind.
Für mich steht der Schutz des ungeborenen Lebens an erster Stelle.