Für mich stehen die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz des ungeborenen Lebens im Mittelpunkt der Betrachtung. Deswegen ist es für mich nicht vorstellbar, einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft ohne eine verpflichtende Beratung zu ermöglichen.
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Antwort 14.05.2025 von Wolfgang Fackler CSU
Antwort 22.07.2025 von Carl-Philipp Sassenrath CDU
Die derzeitige Regelung möchte das Selbstbestimmungsrechts der Frauen und das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes in den Ausgleich bringen.
Antwort 07.04.2025 von Johann Wadephul CDU
Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.
Antwort 22.02.2025 von Rainer Rothfuß AfD
Die AfD steht eindeutig für den Schutz des ungeborenen Lebens und die größtmögliche Unterstützung werdender Mütter, gerade wenn sie in Schwierigkeiten sind.
Antwort ausstehend von Sebastian Grässer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Sina Listmann BSW