
die Energiepreispauschale (EPP) wird für Bezieher von Krankengeld über die Einkommenssteuererklärung ausbezahlt.
die Energiepreispauschale (EPP) wird für Bezieher von Krankengeld über die Einkommenssteuererklärung ausbezahlt.
Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier korrekt vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.
Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.
Der Verantwortliche ist in Ihrem Fall der Arbeitgeber, der für den Fall eines Ausfalls dafür haften sollte, dass ein Stellvertreter o. ä. für den Fall die Aufgaben übernimmt.
Auch als ALG 1- Empfängerin können Sie über den Jahres-Steuerausgleich die Pauschale bekommen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind