Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
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Antwort 02.06.2023 von Josip Juratovic SPD
ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die Inflationsausgleichsprämie (IAP) beziehen.

Antwort 17.04.2023 von Josip Juratovic SPD
die Energiepreispauschale (EPP) wird für Bezieher von Krankengeld über die Einkommenssteuererklärung ausbezahlt.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD

Antwort 10.02.2023 von Josip Juratovic SPD
Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier korrekt vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.

Antwort 10.02.2023 von Josip Juratovic SPD
Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.