Frage von Solveig S. • 06.09.2022

Antwort von Norbert Röttgen CDU • 06.09.2022
Sehr geehrte Frau Dr. S.,
Sehr geehrte Frau Dr. S.,
Weiterhin bin ich der Auffassung, dass die von Ihnen angesprochene biometrische Erkennung im öffentlichen Raum europarechtlich auszuschließen ist.
Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht.
Für meine Partei und mich ist klar, dass keine automatisierte Gesichtserkennung zum Einsatz kommen darf.
(...) Demokratien leben davon, dass es auch unüberwachte öffentliche Räume gibt. Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein. (...)
Gesichtserkennungstechnik als Überwachungsmaßnahme lehne ich ab.