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Aufgrund des angesprochenen Verdachts, dass aus China importierter, offenbar falsch als „fortschrittlicher Biokraftstoff“ deklarierter Biodiesel in Deutschland in Umlauf gebracht wurde, laufen laut Bundesregierung Untersuchungen. Allerdings lagen zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung noch keine Bestätigung der Verdachtsfälle vor.
An anderer Stelle wurde die entsprechende Frage beantwortet.
Die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für die von Ihnen wiederholt erfolglos kritisierte Biogasanlage, sowohl baurechtlich, als auch der Betriebsgenehmigung dieser Anlage, wurden mehrfach gerichtlich festgestellt.
Der § 246d BauGB wurde im vergangenen Herbst im Rahmen der Novellierung des Energiesicherungsgesetzes beschlossen.
Die Regierung hat kürzlich eine kleine Novelle des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetzes) verabschiedet, die eine befristete Aussetzung der Höchstbemessungsleistung sowie die Flexibilisierung des Güllebonus erlauben.
für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Anlagen sind nicht Landtagsabgeordnete zuständig