Frage von Werner L. • 07.07.2023

Antwort von Michael Link FDP • 25.08.2023
Der § 246d BauGB wurde im vergangenen Herbst im Rahmen der Novellierung des Energiesicherungsgesetzes beschlossen.
Der § 246d BauGB wurde im vergangenen Herbst im Rahmen der Novellierung des Energiesicherungsgesetzes beschlossen.
Die Regierung hat kürzlich eine kleine Novelle des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetzes) verabschiedet, die eine befristete Aussetzung der Höchstbemessungsleistung sowie die Flexibilisierung des Güllebonus erlauben.
für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Anlagen sind nicht Landtagsabgeordnete zuständig
Insofern gab es da im Vorfeld nichts zu prüfen.
Die von Ihnen angesprochene Deckelung der Biomasse zur Stromerzeugung auf 5 GW ist uns nicht bekannt
Als Freie Demokraten lehnen wir ein politisch erzwungenes Ende der Gasnetze in 2045 oder einen Tausch aller Gasheizungen bis 2035 als Alternative ab.