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Schädigungen des globalen Ökosystems fallen jedoch nicht in den oben dargelegten Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Damit hat die EU keine Rechtsgrundlage für die Verhängung von Sanktionen auf diesem Gebiet.
Sie hatten Ihre Frage bereits am 21. Mai hier auf Abgeordnetenwatch gestellt. Inhaltlich verweise ich auf meine dazu eingestellte Antwort
Die AfD hat sich bereits nicht nur einmal dazu geäußerst
Ich habe immer betont, dass es mangels notwendiger Informationen vorerst keine abschließende völkerrechtliche Beurteilung geben kann
Die Bombardierung der iranischen Atomanlagen liegt in unserem Eigeninteresse, da der Iran kurz vor der Nuklearfähigkeit war, Irans Raketen reichen bis Europa.