Frage von Sven J. • 04.02.2025

Antwort von Horst Krumpen Die Linke • 05.02.2025
Parteien können die von Ihnen genannten Kriterien nicht erfüllen, da dieses Gesetz keine Anwendung bei Parteien findet.
Parteien können die von Ihnen genannten Kriterien nicht erfüllen, da dieses Gesetz keine Anwendung bei Parteien findet.
Eine mögliche Neuregelung dürfte Einzeltaten nicht zu Taten einer Partei erklären, denn die Rechtsprechung sollte nicht für politische Meinungskämpfe herhalten.
Eine Anwendung des § 129 StGB auf politische Parteien wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wird daher von uns abgelehnt.
Parteien dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden. Strafrecht gilt für Einzelne, Verfassungsgericht prüft Parteiverbote.
Es gibt nur minimale Unterschiede, die mein Abstimmverhalten nicht beeinflussen würden.
Ich bin zu 100% überzeugt von unserem Wahlprogramm. Den Rüstungs-Etat können wir m.M.n. aber anders bestimmen.