Warum gab es keine offene Ausschreibung für die Stelle der "Antisemitismusbeauftragten"? Welche Qualifikationen/Merkmale sind - abgesehen vom guten Draht zur Landesregierung - für die Stelle relevant?
Im § 19 IV S. 2 des Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (BGleiG) heißt es: "Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle."
Die mir bekannten Queerbeauftragten in diesem Land sind i. d. R. nicht heterosexuell (z. B. Sven Lehmann aus Ihrer Partei & bis vor kurzem Queerbeauftragter der Ampelregierung).
Beauftragte gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben sind - mit 1 mir bekannten Ausnahme in nicht-jüdischen Organen: Prof. Samuel Salzborn in Berlin - selbst fast ausnahmslos nicht-jüdischen Selbstverständnisses. In Hamburg sei das Amt zudem ein "politisches Amt": https://tinyurl.com/3y8fchyk
Wo ist mehr über Auswahlkriterien für die "Staffelübergabe" (c) am 1.11.24 (https://tinyurl.com/dpfafj6n) für die Beauftragte für die Bekämpfung des Antisemitismus, für jüdisches Leben u. Erinnerungskultur in NRW (Ihre Parteikollegin S. Löhrmann: https://tinyurl.com/dpfafj6n) nachlesbar?