Antwort 04.05.2026 von Marja-Liisa Völlers SPD
Wenn man aufgrund psychischer Erkrankungen einen Pflegegrad erhält, hat man Anspruch auf die regulären Leistungen des entsprechenden Pflegegrades.
Wenn man aufgrund psychischer Erkrankungen einen Pflegegrad erhält, hat man Anspruch auf die regulären Leistungen des entsprechenden Pflegegrades.
Die Länder sind für die Pflegereform ganz wesentlich, denn die Aufgabe die Versorgungsstruktur sicherzustellen und die Förderung der Investitionskosten, liegt bei ihnen.
Pflegenotstand löst man nicht durch Migration, sondern durch bessere Arbeitsbedingungen, weniger Bürokratie und echte Anerkennung des Berufs.
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen für Pflegezeiten Rentenansprüche. Ich empfehle Ihnen, sich individuell beraten zu lassen.