Was bedeutet das neue Pflegeordnungsgesetz für Menschen mit Behinderung?
Seit Jahren setze ich mich für Menschen mit Behinderung ein. Deshalb möchte ich Ihnen ganz persönlich schildern, was das Pflegeneuordnungsgesetz für meine Familie bedeutet.
Für mich ist die Verhinderungspflege ein unverzichtbares Angebot. Sie ermöglicht unkompliziert und flexibel Unterstützung im Alltag und trägt dazu bei, dass mein Sohn trotz Behinderung relativ selbstständig leben kann. Fällt die Möglichkeit weg, privat organisierte Pflegepersonen einzusetzen, weiß ich nicht, wie ich notwendige Unterstützung, z.B. während eines Urlaubs, künftig organisieren soll.
Auch das neue Sozialraumbudget erscheint mir deutlich weniger flexibel und nicht passend für individuelle Lebenssituationen. Zudem können Mittel nicht angespart werden.
Große Sorgen bereitet mir außerdem die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Pflege wird überwiegend von Frauen geleistet, die ohnehin oft mit Altersarmut rechnen müssen.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für ihre Nachricht und dafür, dass sie ihre persönlichen Erfahrungen mit mir geteilt haben. Ich teile Ihre Sorgen zu den geplanten „Umstrukturierungen“ der Pflegebudgets. Was dieser Gesetzesentwurf beinhaltet, ist nicht die dringend notwendige Vereinfachung der Pflegebudgets, stattdessen kommt es zu versteckten Kürzungen, die die pflegenden Familien tragen müssen.
Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz wird die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung aufgelöst und auf verschiedene Budgets verteilt. Fällt die Pflegeperson geplant wegen Urlaubs aus, hängt die Finanzierung davon ab, wie die Ersatzpflege organisiert wird: Übernimmt eine Privatperson die Pflege, kann dafür das Entlastungsbudget nach § 37 eingesetzt werden. Aus diesen anderen Budgets wird jedoch meistens noch die laufende Pflege bezahlt, weshalb dann die Pflegenden in der Summe weniger zur Verfügung haben. Das bedeutet, dass ein Mindestmaß an Selbstbestimmung und Erholung nicht mehr für alle pflegenden Angehörigen gewährleistet werden kann.
Auch ihre Sorge bezüglich des Neuen Sozialraumbudgets ist völlig berechtigt. Es kann weder angespart noch flexibel für die Eigenanteile der Kurzzeit- und Tagespflege eingesetzt werden. Auch der Umwandlungsanspruch für nicht genutzte Pflegesachleistungen entfällt. Dadurch werden Unterstützungsbeiträge an formelle Kriterien gebunden und die Lebensrealität und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ignoriert.
Für Pflegepersonen, die bereits eine Altersrente beziehen, werden Rentenversicherungsbeiträge künftig grundsätzlich nur noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.
Besonders problematisch ist das, wie sie bereits erwähnt haben, für Frauen, die den größten Anteil der Angehörigenpflege übernehmen, denn diese sind besonders häufig von Altersarmut betroffen. Das ist zutiefst respektlos gegenüber der unschätzbaren Arbeit, die pflegende Angehörige, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, tagtäglich leisten.
Als Linke fordern wir eine Kehrtwende der aktuellen Kürzungspolitik. Statt Kürzungen bei der Versorgung brauchen wie eine solidarische Pflegevollversicherung, eine Versicherung, in die alle einzahlen, die dann auch die Versorgung aller unabhängig von ihrem Geldbeutel gewährleistet. Insbesondere im Gesundheits- und Pflegesystem hat Profitorientierung nichts verloren.
Mit freundlichen Grüßen
Ates Gürpinar

