Was bedeutet das neue Pflegeneuordnungsgesetz?
Sie kennen mich und wissen, dass ich mich seit Jahren für Menschen mit Behinderung einsetze. Deshalb möchte ich Ihnen ganz persönlich schildern, was das Pflegeneuordnungsgesetz für meine Familie bedeutet.
Für mich ist die Verhinderungspflege ein unverzichtbares Angebot. Sie ermöglicht unkompliziert und flexibel Unterstützung im Alltag und trägt dazu bei, dass mein Sohn trotz Behinderung relativ selbstständig leben kann. Fällt die Möglichkeit weg, privat organisierte Pflegepersonen einzusetzen, weiß ich nicht, wie ich notwendige Unterstützung, z.B. während eines Urlaubs, künftig organisieren soll.
Auch das neue Sozialraumbudget erscheint mir deutlich weniger flexibel und nicht passend für individuelle Lebenssituationen. Zudem können Mittel nicht angespart werden.
Große Sorgen bereitet mir außerdem die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Pflege wird überwiegend von Frauen geleistet, die ohnehin oft mit Altersarmut rechnen müssen.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die persönlichen Schilderungen.
Aus Sicht der Grünen Bundestagsfraktion enthält der aktuelle Entwurf zwar einzelne richtige Ansätze, etwa die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation oder Verbesserungen bei der Unterstützung in pflegerischen Akut- und Notsituationen. Gleichzeitig sehen wir aber erhebliche Probleme bei den Maßnahmen zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Kritisch ist vor allem, dass die Bundesregierung die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung an vielen Stellen über Leistungskürzungen oder zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Beitragszahlende erreichen will. Statt die dringend notwendige Strukturreform anzugehen und die Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung gerechter aufzustellen, werden Lasten verlagert.
Mit Sorge betrachten wir die von Ihnen angesprochenen möglichen Einschränkungen bei der Verhinderungspflege sowie bei niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten und bei dem Entlastungsbetrag. Der bisherige Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich wird durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro (bzw. 300 Euro für unter 25-Jährige) ersetzt. Zwar stellt dies nominal eine Erhöhung des Leistungsbetrags dar, tatsächlich geht die Neuregelung jedoch mit einer Einschränkung der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten einher. Das Sozialraumbudget soll künftig ausschließlich für niedrigschwellige Unterstützungsangebote eingesetzt werden können, die nach Landesrecht oder durch die Pflegekassen anerkannt sind. Die bislang bestehende Möglichkeit, den Entlastungsbetrag auch für ambulante Pflegedienste sowie für Leistungen der Tages- und Nachtpflege einzusetzen, entfällt ebenso wie der bisherige Umwandlungsanspruch.
Für zahlreiche Pflegebedürftige, wie Ihren Sohn, bedeutet dies eine Einschränkung der Wahlfreiheit hinsichtlich der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen. Zugleich besteht das Risiko, wirtschaftlich tragfähige ambulante Versorgungsstrukturen zusätzlich zu schwächen, anstatt sie, wie im Gesetzentwurf als Ziel formuliert, nachhaltig zu stärken. Leistungen wie diese ermöglichen vielen Menschen, wie auch Ihnen, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit und entlasten pflegende Angehörige. Angebote der Alltagsunterstützung, Begleitung und sozialen Teilhabe schließen Versorgungslücken, die weder professionelle Pflegedienste noch Familien allein auffangen können. Wer an dieser Stelle spart, schwächt die häusliche Versorgung und riskiert am Ende höhere gesellschaftliche und finanzielle Folgekosten.
Ein weiteres Problem stellt die vorgesehene Reduzierung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger dar. Diese ist aus unserer Sicht nicht vertretbar und zählt zu den gravierendsten Regelungen des Gesetzentwurfs. Millionen Menschen übernehmen täglich Verantwortung für die Pflege von Angehörigen und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilisierung des Pflegesystems. Künftig sollen die beitragspflichtigen Einnahmen, auf deren Grundlage die Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige entrichtet, auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus abgesenkt werden. Mit prognostizierten Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 gehört diese Regelung zu den zentralen Sparmaßnahmen des Gesetzentwurfs.
Die Auswirkungen auf die Betroffenen werden im Entwurf aus unserer Sicht jedoch nicht hinreichend dargestellt. Weder wird quantifiziert, in welchem Umfang die künftigen Rentenansprüche insgesamt sinken werden, noch enthält der Gesetzentwurf eine Bewertung der von Ihnen benannten geschlechtsspezifischen Auswirkungen, obwohl Pflegearbeit nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet wird. Die finanziellen Einbußen können erheblich sein: Wer bei durchschnittlichem Einkommen zehn Jahre lang einen Angehörigen pflegt, muss nach vorliegenden Berechnungen mit einer dauerhaft um rund 51 Euro geringeren monatlichen Altersrente rechnen.
Für uns ist klar: Die Pflegekosten dürfen nicht zunehmend auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen abgewälzt werden. Wer pflegt oder auf Pflege angewiesen ist, braucht Verlässlichkeit und Unterstützung. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren kritisch begleiten und uns für notwendige Verbesserungen einsetzen.
Beste Grüße
Victoria Broßart, MdB

