[...] bin ich als Dienstherr nämlich gewillt hier steuernd einzuwirken, indem ich bedarfsbezogene Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften zur Stärkung der Personalversorgung veranlasse – im Zweifelsfall auch ohne Einvernehmen.
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Leider sind im Verfahren zum zweiten Migrationspaket weiterhin noch verschiedene Punkte zu klären.
Geplante Härtefallregelungen sollen gelten für Menschen ab 67, wenn sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag auf Deutsch mündlich verständigen können. Diese Regelung soll auch gelten für Menschen, die sich zwar auf Deutsch verständigen können, den Sprachnachweis aber nicht erlangen konnten und nicht erlangen werden.

in bestimmten Härtefällen ist eine Ausnahme vom A1-Sprachnachweis möglich. Es muss beim Visumantrag erläutert werden, dass der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht möglich oder zumutbar war
Englisch ist in der Europäischen Union mit ihren 27 Mitgliedsstaaten schon lange die wichtigste Behördensprache. Auch wenn es unter den Abgeordneten oder Beamt*innen mal zu der Nutzung einer anderen Sprache kommt, ist englisch weiterhin die am meisten verbreitete und am häufigsten genutzte.
Damit auch Menschen mit anderer Muttersprache ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen können, ist es sinnvoll auch Informationen in englischer Sprache bereitzustellen.