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(...) Daher wurden alle Verträge, die Krankenkassen oder ihre Verbände mit Leistungserbringern oder deren Verbänden abzuschließen haben, vom Anwendungsbereich des Kartellrechts ausgeschlossen. Unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts fallen damit nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, z.B. Verträge zu integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. (...)
(...) Im Ergebnis fallen damit unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, zum Beispiel Verträge zur integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD hat das AMNOG und damit die von Ihnen angesprochene Regelung abgelehnt. (...)
(...) Da der Gesetzentwurf zum AMNOG von der Regierungskoalition stammt, kann ich Ihnen nicht sagen, was CDU/CSU und FDP im Detail dazu bewogen hat, die Änderungen des Kartellrechts in dieser Form vorzunehmen. In der Anhörung zum Gesetz wurde von allen Experten und Verbänden massiv Kritik an dem vorgelegten Entwurf zum Kartellrecht geübt. (...)
(...) Wie Sie der Diskussion der vergangenen Wochen sicherlich entnommen haben, wurde meine Einschätzung, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der amerikanischen Botschaft durch die Enthüllungen von Wikileaks deutlich erschwert wird, von mehreren Abgeordneten der FDP geteilt. Allerdings muss ich ausdrücklich dem Eindruck widersprechen, dass ich eine Abberufung des Botschafters Philip Murphy verlangt hätte. (...)