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(...) Generell zu berücksichtigen ist, dass die Anstrengungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vor allem in der Bildungspraxis zu unternehmen sind. Das BMBF konzipiert im Rahmen seiner Zuständigkeiten grundsätzlich alle Aktivitäten, Maßnahmen und Programme derart, dass damit eine Teilhabe aller an Bildung und lebenslangem Lernen verfolgt wird, die Intentionen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt sind und in der Förderpraxis die Maßgaben der relevanten Gesetzgebung angewendet werden. (...)



(...) die Bedingungen zur Niederlassung als Logopädin werden von den Krankenkassen gesetzt und bei medizinisch diagnositziertem Förderbedarf bezahlt. Mit den Krankenkassen wird daher auch über die Höhe der Vergütung oder die vorzuhaltene Ausstattung der Praxis verhandelt. (...)