(...) Das Atomkraftwerk Krümmel ist glücklicherweise abgeschaltet. Wenn es nach mir geht, dann bleibt es dies auch in Zukunft. (...)
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(...) Zur Erfüllung etwaiger Schadensersatzverpflichtungen hat der Betreiber Deckungsvorsorge zu treffen. Diese Deckungsvorsorge kann bis zu einem Höchstbetrag von 2,5 Milliarden Euro festgesetzt werden (vgl. § 14 Atomgesetz und § 9 der Verordnung über die Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz). (...)
(...) Soweit ich informiert bin, sind die deutschen Atomkraftwerke bei der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) versichert. In der DKVG sind ca. (...)
Sehr geehrte Frau Hörner,
(...) Beide stellen wir das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt unserer Überlegungen. Dass wir zu unterschiedlichen Lösungsvorschlägen kommen, sollten wir uns gegenseitig zugestehen und akzeptieren. (...)
(...) Die politischen Entscheidungen, die die jahrzehntelange Praxis der paritätischen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beendet haben, müssen korrigiert werden. (...)