Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Jens S. • 24.12.2010
Frage an Manfred Weber von Jens S. bezüglich Recht
Portrait von Manfred Weber
Antwort 15.02.2011 von Manfred Weber CSU

(...) Der EU-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres besteht aus 50 Mitgliedern, das Parlament aus 736 Mitgliedern. Somit ist die Errichtung eines Untersuchungs-Ausschuss auf Antrag eines einzelnen EU-Ausschusses nicht möglich. (...)

Portrait von Jan Philipp Albrecht
Antwort 24.01.2011 von Jan Philipp Albrecht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Dass es sich bei solchen Berichten wohl auch nicht um Einzelfälle handelt, zeigt die Unterstützung zumindest von deutschen Fußball-Fans zu der von amnesty international 2010 gestarteten Kampagne "Für mehr Verantwortung bei der Polizei". Das einseitige Bild von gewalttätigen "Fans" und Hooligans prägt die Diskussion über ernstzunehmende Vorfälle polizeilichen Fehlverhaltens in und um Stadien und erschwert eine differenzierte Analyse über Gewalt beim Fußball. Diese Problematik ist jedoch nicht nur auf das Thema Fußball beschränkt. (...)

Portrait von Karin Pranghofer
Antwort 26.12.2010 von Karin Pranghofer SPD

(...) Ich hatte einen unaufschiebbaren Abendtermin in Aschaffenburg. Und wie Sie als "Aschaffenburger" wissen ist die Anreise von München nach Aschaffenburg ziemlich zeitaufwendig. Das ändert aber nichts an meiner Position in der Sache. (...)

Portrait von Christine Haderthauer
Antwort 19.01.2011 von Christine Haderthauer CSU

(...) Mit der Einlegung der Appellation hat Bayern das den Ländern nach der Verfahrensordnung der USK zustehende Recht wahrgenommen, nach Durchführung des USK-Verfahrens (Regelausschuss-, Berufungsverfahren, Beiratsentscheidung) eine nochmalige Überprüfung des Spiels zu fordern. Mit Einlegung der Appellation soll verhindert werden, dass das Spiel Dead Space 2 endgültig mit einem Kennzeichen der USK versehen wird, obwohl es möglicherweise von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) für indizierungsrelevant gehalten werden könnte. Das Spiel enthält ein Ausmaß an Gewaltdarstellungen, die verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung auf Jugendliche haben können. (...)