
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 26. Mai 2015, in der Sie die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch den Lärmaktionsplan der Stadt Mönchengladbach kritisieren. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 26. Mai 2015, in der Sie die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch den Lärmaktionsplan der Stadt Mönchengladbach kritisieren. (...)
(...) Ob an dem Donnerstag nun nicht gearbeitet wird oder nicht zur Schule gegangen wird, weil gerade ein Feiertag ist, ist unerheblich. Maßgeblich dürfte doch sein, dass durch das Zusatzzeichen aus der Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen (1040 – 1059) die Geltung der Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Ausnahme auf alle Montage bis Freitage der Woche bestimmt gewesen ist. Dazu gehört dann auch der auf einen Donnerstag fallende Himmelfahrtstag. (...)
(...) Wie mir dort mitgeteilt wurde, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung an den auf dem Zusatzzeichen namentlich benannten Wochentagen (z.B. Mo-Fr) auch dann, wenn diese auf einen gesetzlichen Feiertag fallen. (...)
(...) Durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen können durch Zusatzzeichen in ihrer Geltung zeitlich eingeschränkt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt an den auf dem Zusatzzeichen namentlich benannten Wochentagen (z. (...)
(...) Meine Frau und ich besitzen ein Auto mit Verbrennungsmotor. Wir sind damit ein gutes Beispiel für den aktuellen Stand der Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland. Kurze Strecken in der Region legen wir möglichst mit Bus und Bahn zurück. (...)