Antwort 09.07.2026 von Adis Ahmetović SPD
Deshalb wird ein Entschließungsantrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht, durch das weitere gesetzliche Verbesserungen auf den Weg gebracht werden.
Deshalb wird ein Entschließungsantrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht, durch das weitere gesetzliche Verbesserungen auf den Weg gebracht werden.
Nach der Einschätzung unseres gesundheitspolitisches Sprecher Dr. Christos Pantazis wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.
Nicht jede Maßnahme im Gesetz spart pauschal zulasten der Versorgung, einige zielen im Gegenteil gerade darauf ab, Mittel dorthin zu lenken, wo sie tatsächlich wirken.