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Anne König
CDU
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Frage von Daniela B. •

Wie bewerten Sie diese Befürchtungen, und welche Maßnahmen möchten Sie unterstützen, damit Beitragssatzstabilität nicht zulasten der medizinischen Versorgung der gesetzlich Versicherten geht?

Sehr geehrte Frau König,
die Bundesregierung begründet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig warnen zahlreiche Verbände vor längeren Wartezeiten und einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung.
Begründung: Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft nahezu alle Bürgerinnen und Bürger. Änderungen können sowohl die Höhe der Beiträge als auch den Zugang zu ärztlicher Versorgung unmittelbar beeinflussen.

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Antwort von CDU

Die Ausgangslage ist ernst: Der gesetzlichen Krankenversicherung droht ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro, und ohne gegensteuernde Maßnahmen wären erhebliche Beitragssatzsteigerungen die Folge: eine zusätzliche Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe in einer ohnehin wirtschaftlich angespannten Zeit. Beitragssatzstabilität ist deshalb kein Selbstzweck, sondern eine Frage der Generationengerechtigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts.

Für mich persönlich ist dabei wichtig, dass Sie einen Punkt genau differenziert betrachten: Nicht jede Maßnahme im Gesetz spart pauschal zulasten der Versorgung, einige zielen im Gegenteil gerade darauf ab, Mittel dorthin zu lenken, wo sie tatsächlich wirken. Ein Beispiel: Die 2019 eingeführten Zuschläge für offene Sprechstunden und die Vermittlung von Facharztterminen sollten Wartezeiten verkürzen. Die Bilanz nach einer Evaluation der Selbstverwaltung fällt jedoch ernüchternd aus: die fachärztlichen Wartezeiten sind trotz rund 3 Milliarden Euro Mehrausgaben von 33 auf 42 Tage gestiegen. Diese Mittel künftig zielgerichteter einzusetzen, halte ich für sachgerecht, nicht für einen Abbau der Versorgung.

Zugleich setzt das Gesetz an anderer Stelle bewusst auf mehr statt weniger Steuerung zugunsten der Patientinnen und Patienten: etwa durch den schrittweisen Ausbau verpflichtender Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen wie Knie- oder Hüftoperationen, bei denen die Patientenautonomie ausdrücklich erhalten bleibt. Auch die vorgesehene Fixkostendegression bei Haus- und Kinderärzten ist so konstruiert, dass reguläre Praxen nicht schlechter gestellt werden, sondern lediglich eine Überförderung bei außergewöhnlichen Mengenausweitungen vermieden wird.

Als Union setzen wir uns dafür ein, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen regelmäßig auf ihre tatsächliche Wirkung überprüft wird und Nachsteuerung möglich bleibt, sollte sich abzeichnen, dass die ambulante Versorgung in der Fläche leidet. Strukturelle Reformen bei Verwaltungskosten der Kassen, Digitalisierung und Bürokratieabbau in den Praxen sind mir dabei mindestens genauso wichtig wie kurzfristige Einsparungen, damit die Lasten nicht einseitig bei Versicherten und Leistungserbringern liegen.

Ich verfolge die Umsetzung dieses Gesetzes aufmerksam und stehe dazu auch im Austausch mit Ärzteverbänden und Patientenvertretungen aus unserer Region und darüber hinaus.

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