
Wir bzw. unsere Abgeordneten des Gesundheitsausschusses befinden uns in ständigen Gesprächen mit der KVH und allen weiteren Beteiligten und versuchen nach Kräften, diese unbefriedigende Lage zu entspannen
Wir bzw. unsere Abgeordneten des Gesundheitsausschusses befinden uns in ständigen Gesprächen mit der KVH und allen weiteren Beteiligten und versuchen nach Kräften, diese unbefriedigende Lage zu entspannen
Gemäß § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) gehört der Airport Hamburg nach der bundesgesetzlichen Definition nicht zur Kritischen Infrastruktur.
Unseres Wissens sind die Sanierungsarbeiten an den Landebahnen abgeschlossen und die Pistensperrungen beendet, die für die Veränderung gesorgt hatten. Aber es kommt weiterhin vereinzelt zu veränderten Start- und Landebedingungen durch andere Arbeiten, laut Auskunft des Flughafens.
Nach meinen Informationen hat der Senat nicht vor, die Beihilfekontrolle einzuschalten. Aber ich werde das Thema gern in der Bürgerschaftsdiskussion aufnehmen.
Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass mit der strategischen Partnerschaft in der geplanten Form einhergehend keine Gewährung einer staatlichen Beihilfe bzw. eine Begünstigung vorliegt