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ich danke für Ihre Frage, kann Ihnen aber leider dazu keine detaillierte Antwort geben, da ich mich weder inhaltlich noch lokal mit dieser Thematik beschäftigt habe und sie nicht zu meinen sogenannten Berichterstatterfeldern gehört.
gern möchte ich Ihr Anliegen genauer prüfen und auch mit der Polizei und dem Innenministerium Ihren Fall erörtern.
Die Polizei darf auf Flüchtende in aller Regel nicht schießen.
Eine Umstrukturierung der Polizei zwecks Erlangung größeren Respekts ist nicht sinnvoll.
die Videoüberwachung ist ein sehr mildes Mittel um das Sicherheitsgefühl beispielsweise an Bahnhöfen, in Zügen oder an Kriminalitätsschwerpunkten zu steigern
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".