
Sehr geehrter Herr Lutsch,
Sehr geehrter Herr Lutsch,
Sehr geehrter Herr Messerschmidt,
(...) Solche klimaschädlichen Subventionen behindern den notwendigen Umbau des Verkehrssystems und der Energieversorgung, dämpfen den Anreiz zu einer effizienten Energienutzung und konterkarieren so jedes Klimaziel. Es ist absurd, wenn auf der einen Seite den erneuerbaren Energien der Vorwurf gemacht wird, sie seien zu teuer oder die Bürger würden mit der Ökosteuer „abgezockt“ aber im Gegenzug die Nutzung von Kohle, Öl, Gas und Uran mit Milliarden an öffentlichen Geldern (sprich Steuergeldern) gefördert wird. (...)
(...) Abgeordnete können aber auch Partikularinteressen vertreten. Man kann von Abgeordneten nicht verlangen, dass sie - wie Beamte - stets unparteiisch und frei von unsachlichen Einflüssen ihr Mandat ausüben. Dies wäre mit dem Verfassungsgrundsatz des freien Mandats nicht vereinbar. (...)
(...) ich kann mich nur wiederholen: Das Grundgesetz hat sich bewährt, weswegen ich keine Veranlassung sehe, hier auf Änderungen hinzuwirken. Was den von Ihnen genannten Unterschied zwischen GG und Verfassung anbelangt: Sowohl in der juristischen als auch in der politikwissenschaftlichen Diskussion besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass das Grundgesetz mittlerweile unsere Verfassung ist. (...)
(...) Grundsätzlich steht es jedem Abgeordneten frei, sich an dem Diskussionsforum von Abgeordnetenwatch zu beteiligen. Ich entscheide im Einzelfall, welche Abgeordnetenwatch-Fragen ich beantworte und welche nicht. (...)