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(...) Die Landesregierung hat unserer Ansicht nach einen klaren Rechtsbruch begangen, als sie das Parlament bei der Frage des Rückkaufs der EnBW-Aktien übergangen hat. Das Haushaltsrecht und die Verfassung des Landes Baden-Württemberg regeln klar, dass das Notbewilligungsrecht des Finanzministers nur für unabweisbare und unvorhersehbare Ereignisse benutzt werden darf. (...)
Sehr geehrter Herr Flach,
(...) Bei den Abstimmungen im Bundesrat ist dies ja nicht der Fall. Der Bundesrat ist ein Organ der Landesregierungen und nicht der Landesparlamente. Hier können die Landesregierungen frei entscheiden und müssen sich nicht an Abstimmungen in den Parlamenten halten. (...)
(...) Sollte die SPD nach der Wahl den Regierungspräsidenten stellen, werden wir uns, was die Zukunft der EnBW angeht, Zeit bei der Entscheidung lassen und mögliche Schritte im Vorfeld breit diskutieren. Es wäre fatal, die Aktien gleich wieder an der Börse zu verscherbeln. Vielmehr liegt in der Beteiligung des Landes an diesem Energiekonzern die Chance, zumindest auf die strategische Unternehmensausrichtung Einfluss zu nehmen (z.B. was den Anteil Erneuerbarer Energien angeht) und die EnBW zu einem echten Partner von Kommunen und Stadtwerken zu machen. (...)
(...) Ihre erste Frage, kann ich ganz klar mit ja beantworten. Wenn ich Landtagsabgeordneter wäre, würde ich unbedingt bei einem solchen Milliarden-Deal wie bei der EnBW gerne gefragt werden. (...)