Antwort 19.09.2023 von Reinhard Houben FDP
Die Beobachtung der AfD erfolgt durch Verfassungsschutz, Medien und Öffentlichkeit. Eine Verbotsinitiative beim Bundesverfassungsgericht birgt auch Risiken.
Die Beobachtung der AfD erfolgt durch Verfassungsschutz, Medien und Öffentlichkeit. Eine Verbotsinitiative beim Bundesverfassungsgericht birgt auch Risiken.
Die fortschreitende Radikalisierung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlasst, die AfD-Bundespartei bereits im Jahr 2021 als „Verdachtsfall“ einzustufen und unter Beobachtung zu stellen.
Ich persönlich halte es daher für sinnvoll, die Probleme der Protestwähler ernst zu nehmen und Lösungen für die Krisen unserer Zeit zu finden, die keine Verlierer schaffen.
Parteiverbotsantrag für die AFD, ja!