Nein
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Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.
Neben den hohen rechtlichen Hürden, birgt Ihr Begehren hohe politische Gefahren.
Parteien haben in unserer Demokratie eine zentrale Funktion für die politische Willensbildung des Volkes (Art. 21 Abs. 1 GG). An ein Parteiverbot sind deshalb hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen zu stellen.
Alle geeigneten und erfolgversprechenden rechtsstaatlichen Instrumente sind immer eine Option. Wir haben sie immer aufmerksam im Blick. Zugleich bleibt es eine gemeinsame Aufgabe aller überzeugten Demokrat*innen, Verfassungsfeind*innen inhaltlich zu stellen, ihnen zuallererst so den Nährboden zu entziehen, dem Hass, der Hetze und der Menschenverachtung entschieden entgegenzutreten.