Antwort 21.07.2026 von Carsten Körber CDU
Erst wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, wird sich beurteilen lassen, wie die angekündigten Änderungen im Einzelnen umgesetzt werden sollen. Dieser wird anschließend im parlamentarischen Verfahren beraten.
Erst wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, wird sich beurteilen lassen, wie die angekündigten Änderungen im Einzelnen umgesetzt werden sollen. Dieser wird anschließend im parlamentarischen Verfahren beraten.
Ich bin nicht Mitglied der Bundestagsfraktion. Nichtsdestotrotz habe ich mich und werde ich mich entschieden gegen die Pläne der Bundesregierung in meiner Partei einsetzen.

Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass die Bundesregierung plant, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv einzuschränken und das Recht auf Herausgabe von Informationen durch Behörden weitgehend abzuschaffen.
Ich werde keiner Reform zustimmen, die das IFG schwächt. Transparenz und Auskunftsrechte müssen erhalten und der Informationszugang verbessert werden.