Frage von Malte R. • 20.04.2023

Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es muss der Grundsatz gelten, dass Betroffene nicht schlechter gestellt werden, als wenn sie eine Heizung mit fossilen Brennstoffen einbauten.
Leider können wir diese noch nicht abschließend beantworten, da bisher nur Gerüchte vorliegen und das Gesetz noch nicht förmlich in den Bundestag eingebracht wurde.
Grundlage meines Handelns als Bundestagsabgeordnete ist der Koalitionsvertrag, der wie folgt lautet:
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.