(...) Oktober 2016, die nach langen und intensiven Verhandlungen erreicht wurde. Die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen war notwendig und wurde vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet, weil der Sozialpakt II, aus dem die ostdeutschen Länder und Berlin Geld für teilungsbedinge Sonderlasten erhalten, Ende 2019 abläuft. Zudem sind die Bundesländer nach der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse verpflichtet, ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. (...)
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(...) In der Tat ist hier, wie Du richtig bemängelst, vor allem das Verfahren skandalös! Eine der größten Grundgesetzänderungen seit 10 Jahren wird in aller Eile durchgedrückt, ohne dass es ausreichend Zeit für parlamentarische Beratungen gegeben hat - und das obwohl seit langem fest stand, dass die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt werden müssen. Zentrale Themen, wie der demographische und sozialräumliche Wandel wurden erst gar nicht angegangen. (...)
(...) Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen überträgt dem Bund mehr Verantwortung und Steuerungsmöglichkeiten für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dies ist gerade für die Westpfalz als strukturschwacher Region von großer Bedeutung. (...)
(...) nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen hatten sich die Länder mit der Bundesregierung im Dezember 2016 auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen für die Zeit ab dem Jahr 2020 verständigt. Im Februar wurden die Gesetze in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. (...)
(...) In intensiven und schwierigen Verhandlungen mit CDU/CSU haben wir als SPD-Bundestagsfraktion nun zwei weitere Grundgesetz-Änderungen durchgesetzt: (...)