Meine Antwort vom 23.8. erfolgte bereits in Kenntnis der Veröffentlichung des neuen Referentenentwurfes. Vor diesem Hintergrund sehe ich das heute genauso wie am 23. August. Ich gehe nicht davon aus, dass der Deutsche Bundestag das parlamentarische Verfahren zu diesem Gesetz noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen wird.
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Als Rechtsstaatspartei drängen wir darauf, dass bei der Besoldung endlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wird. Das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat unter Innenministerin Nancy Faeser hat dazu einen Vorschlag gemacht, der sich derzeit in der Abstimmung zwischen den mitberatenden Ministerien befindet.
Ich hoffe Sie haben Verständnis dafür, dass ich hier keine Namen von den damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern veröffentlichen möchte.
Dazu kann ich leider keine Aussage treffen, außer: nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.
Gern lasse ich diese nochmal im Bundesministerium des Innern und für Heimat prüfen.
Im Sinne der Einheitlichkeit der Bezahlstruktur des Bundes ist eine solche Änderung nicht geplant.