Die aktuelle Ausgestaltung des BBVAngG wirft leider erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf.
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Die aktuelle Ausgestaltung des BBVAngG wirft leider erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf.
Die gescheiterte Ampel-Regierung und jetzt die rot-grüne Minderheitsregierung, und nicht die Unionsfraktion als Opposition, ist dafür verantwortlich, dass sie das entsprechende Gesetz über mehrere Jahre verschleppt und nicht beschlossen hat.
Fakt ist aber auch, dass es rein zeitlich bis zur Bundestagswahl kaum möglich sein dürfte, einen Gesetzentwurf in erster Lesung in den Bundestag einzubringen, in den Ausschüssen zu beraten und in 2./3. Lesung zu beschließen.
Die alte Bewertungsgrundlage, wonach alle Immobilien unabhängig von Lage und Wert gleich behandelt wurden, wurde deshalb als verfassungswidrig eingestuft.
Wir setzen uns für ein umfassendes PFAS-Verbot ein, um Mensch und Umwelt zu schützen, mit klaren Einschränkungen und einem effizienten Gruppenansatz.